Anwalt Behinderung Geburt Zwickau

:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "GEBURTSCHADEN IV" ::

Mendener Zeitung vom 10.03.2010 - Millionenklage für schwerstbehinderten Jungen

Patientenanwalt Stefan Hermann fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Versäumnisse bei Maxims Geburt. Heute knapp Sechsjähriger muss im Kinderzimmer beatmet und künstlich ernährt werden – Medizinischer Dienst sah keine Fehler

Menden/Iserlohn. 1,17 Millionen Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz will der Marler Rechtanwalt und Experte für Arzthaftung Stefan Hermann für den fast sechsjährigen Maxim aus Menden erstreiten. Der Junge ist seit seiner Geburt voll pflegebedürftig, der kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Für diesen Zustand sieht der Anwalt das Bethanien-Krankenhaus in Iserlohn in der Verantwortung, weil bei Maxims Geburt 2004 angeblich Fehler gemacht worden seien. Stefan Hermann hatte den Fall bereits im Herbst 2008 bekannt gemacht (wir berichtete), jetzt hat er die Klageschrift beim Landgericht Hagen eingereicht.

Dabei geht es zunächst darum, für seinen kleinen Mandanten Prozesskostenhilfe zu bekommen. Maxims Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause, die Eltern leben mit Maxim und gesunderen jüngeren Zwillingen in einer Fünf-Zimmer- Wohnung. Die Familie pflegt Maxim an Nachmittagen und Abenden selbst, morgens und nachts sind Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule.

Nachdem die Rechtsschutzversicherung der Familie eine Begleitung des anstehenden Prozesses abgelehnt hat – hierzu läuft noch ein Berufungsverfahren -, könnten die Betroffenen das Geld für den Prozess nicht aufbringen. Um es vom Staat zu bekommen, war die komplette Klageschrift anzufertigen. Das Gericht prüft für die Gewährung der Prozesskostenhilfe jetzt nicht nur die Erfolgsaussichten der Klage, sondern bewertet auch, ob die Höhe der Forderungen berechtigt ist. Die Klageschrift wurde auch der Klinik zugestellt, die die Verwaltungsleitung dort gestern bestätigte. Man könne nichts dagegen tun, wenn jemand Rechtsmittel ausschöpfen wolle, hieß es. Zum Verfahren selbst gab das Krankenhaus keine Stellungnahme ab.

Anwalt Hermann geht indes davon aus, dass es ganz sicher zu einem Verfahren kommen wird, weil nur darin all die Gutachten beauftragt werden können, die letztendlich Schuld oder Unschuld belegen könnten. Dieser Umstand reiche üblicherweise für die Prozesskostenhilfe aus.

Ob es im März 2004 Fehler im Bethanien-Krankenhaus gegeben hat, muss dann das Verfahren zeigen. Wie berichtet, hatte der Medizinische Dienst die Abläufe bei der Geburt auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor Jahren schon einmal untersucht und offenbar keine Fehler gefunden. Anwalt Stefan Hermann dagegen kritisiert, die Klinik habe lange keine künstliche Geburt eingeleitet, nachdem die Fruchtblase um 8 Uhr geplatzt war, aber keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr hätte es die ersten Wehen gegeben. In der Nacht habe die Mutter, die dafür das Wahlrecht hat, dann um einen Kaiserschnitt gebeten, doch sei darauf nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten stattdessen vor der vaginalen Geburt um 14 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbracht – für Hermann sind das „Behandlungsfehler und ein unzureichendes Geburtsmanagement“. Für Maxim und seine Familie will der Marler Jurist jetzt 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern erreichen. Die Eltern haben nach eigenen Angaben nicht in erster Linie das Geld im Blick, sondern die damit verbundene Möglichkeit, aus eigener finanzieller Kraft für ihren Jungen das zu kaufen, was er braucht. Bisher hätten sie um die teuren Spezialgeräte, dir ihr Kind benötigt, meist erst mit den Krenkenkassen lange kämpfen müssen.
 

Mendener Zeitung vom 19. September 2008 - Geburtsfehler IV -

Schmerzensgeld für Kind verlangt

Menden - Im März 2004 kam Maxim mit schwersten Behinderungen zur Welt. Der Kleine ist ein Pflegefall, muss  bis heute zu Hause voll beatmet werden. Jetzt fordert der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann wegen angeblicher Behandlungsfehler bei der Geburt 600.000 Euro Schmerzensgeld von der Iserlohner Klinik.

Mendener Zeitung - Geburtsfehler IV -

Kinderschicksal oder Klinikfehler?

Maxim (4) seit Geburt schwerstbehindert Krankenhaus soll 600 000 Euro zahlen

Menden/Iserlohn. Was der kleine Maxim in seinem Kinderzimmer von der Welt um ihn herum mitbekommt, weiß niemand genau. Maxim ist viereinhalb Jahre alt und lebt mit seinen Eltern und zwei kleinen Geschwistern in einer Fünf-Zimmer-Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule.

„Die Zwillinge spielen mit ihm, sie lieben ihn, aber was mit ihm los ist, wissen sie noch nicht“. sagt sein Vater. Wie auch? Ihr großer Bruder ist ein Pflegefall, Maxim kann nicht sprechen, nicht laufen, er ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Nach Maxims Geburt Mitte März 2004 sagten die Ärzte den Eltern, dass ihr kleiner Sohn höchstens zwei Wochen zu leben habe. Doch Maxim ist auf der Welt geblieben, der Säugling überstand eine Lungenentzündung ebenso wie die ständige künstliche Beatmung.
Seine Eltern – der Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause -, pflegen ihr Kind heute an jedem Nachmittag und Abend selbst, morgens und nachts helfen Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung. Maxim braucht Beatmungsgeräte, Monitore überwachen seine Herz- und Atemfrequenz. Absauggeräte und viele Medikamente halten ihn am Leben.

„Es liegt eine Schädigung vor, wie sie kaum schlimmer sein könnte“, sagt der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann. Der Experte für Arzthaftung war Maxims Eltern empfohlen worden, als sie sich entschlossen hatten, einem Verdacht nachzugehen, dem Verdacht, dass Maxims Zustand kein unabänderlicher Schicksaalschlag ist, sondern durch Behandlungsfehler bei der Geburt entstanden sein könnte. Ob es solche Fehler im evangelischen Bethanien-Krankenhaus Iserlohn vor und nach Maxims Geburt tatsächlich gegeben hat, muss sich allerdings erst zeigen. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Medizinische Dienst die Abläufe auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor zwei Jahren schon einmal untersucht und keine Fehler der Klinik festgestellt haben.

Anwalt Stefan Hermann dagegen macht jetzt in einem Schreiben an das Krankenhaus, das auf Geheiß des Versicherers öffentlich nicht Stellung zu den Vorwürfen nehmen darf. hohe Ansprüche geltend. Er fordert für Maxim und seine Familie, die wegen des behandelnden Kinderarztes aus Iserlohn nach Menden umgezogen ist, 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern. Das Volumen der aktuellen Forderungen beläuft sich auf bis zu 1,7 Millionen Euro. Außerdem könnte sich die Krankenkasse von Maxims Eltern an die Versicherung des Krankenhauses halten, falls eine Schuld eingeräumt oder festgestellt werden sollte. Begründet wird der Anspruch der Eltern damit, dass die Klinik keine künstliche Geburt eingeleitet habe obwohl die Fruchtblase am Vortag der Geburt um 08:00 Uhr morgens geplatzt war, die Mutter sofort ins Krankenhaus gebracht worden war und keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr habe es die ersten Wehen gegeben. Maxims Mutter habe um einen Kaiserschnitt gebeten, doch darauf sei nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten zudem vor der vaginalen Geburt um 14:00 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbringen müssen – Anwalt Hermann spricht hier von „Behandlungsfehler“ und einem „völlig unzureichenden Geburtsmanagement“.

Maxims Vater geht es bei alledem nicht in erster Linie um das Geld, sondern, wie er sagt, um die damit verbundene Freiheit, Maxim ganz einfach den Kinderwagen, die Badewanne oder den Rollstuhl kaufen zu können, den er braucht – „ohne vorher lange zu betteln“. Zwar habe die Krankenkasse schließlich auch teure Apparaturen bezahlt, doch hätten die Eltern auch immer wieder um die aufwändigen Spezialanfertigungen kämpfen müssen. „Davon haben wir jetzt einfach genug“. Das Krankenhaus soll sich bis Ende Oktober zu den Forderungen im Anspruchsschreiben äußern.